Sicherheit für Hersteller und Patienten
Der Einsatz moderner Techniken in der Medizin bietet ein großes und stetig wachsendes
Potenzial für die Weiterentwicklung von Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten.
Medizinischer Fortschritt ist ohne den Einsatz immer neuer und verfeinerter
Geräte und Produkte kaum denkbar. Mit der Anwendung von Geräten und anderen
Medizinprodukten sind aber auch Gefahren für den Patienten und den Anwender verbunden.
Der Einsatz neuer und neuester Techniken bis hin zu Telerobotik oder
Nanotechnologie stellt immer auch neue Anforderungen an die
Sicherheit und die Kennzeichnung von Medizinprodukten.
In zunehmendem Maße stehen die Sicherheit der Patienten und
Aspekte zur Schadenprävention bei der Verwendung komplexer, technischer Geräte in der
modernen Medizin im Mittelpunkt.
Der Hersteller als Produzent eines Medizinproduktes muss bestimmte Vorgaben erfüllen.
Das sind in erster Linie Richtlinien, aber auch Normen
die zum Beispiel einzelne Vorgaben der Richtlinien spezifizieren.
Von zentraler Bedeutung für alle Verstöße gegen das Medizinprodukterecht
können sowohl zivil- als auch strafrechtlich geahndet werden und sind somit haftungsrechtlich relevant.
Die Erstellung medizintechnischer Normen wird in Deutschland
koordiniert durch den Normenausschuss Medizin
im Deutschen Institut für Normung e.V. Dieser vertritt auch die deutschen
Interessen in europäischen und internationalen Normungsgremien.
Für das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten
sind jeweils spezielle Vorschriften erlassen worden. Damit verbunden
sind eine Vielzahl von Pflichten für den Hersteller, Betreiber und den
Anwender, wie z.B. die Meldepflicht von Vorkommnissen und Beinahevorkommnissen
in Zusammenhang mit der Anwendung von Geräten und Medizinprodukten an die
zuständige nationale Behörde. Grundsätzlich müssen Medizinprodukte ein CE-Kennzeichen
tragen, um im europäischen Wirtschaftsraum erstmalig in Verkehr gebracht werden zu können.
Das CE-gekennzeichnete Medizinprodukt muss die grundlegenden Anforderungen an Sicherheit,
Leistungsfähigkeit und gesundheitliche Unbedenklichkeit erfüllen.
Die Sicherheit von medizinischen Geräten ist vor allem vom technischen Zustand der Geräte abhängig.
Einen wesentlichen Einfluss haben aber auch der Ausbildungs- und Kenntnisstand des medizinischen Personals,
sowie der Personen, die erforderliche Wartungen und Reparaturen durchführen.
Die organisatorische Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der
Geräte und Medizinprodukte trägt der Betreiber, der darüber hinaus dem Anwender
die Möglichkeit zu Einweisungen und Schulungen an Geräten und Medizinprodukten geben muss.
Patienten müssen im Hinblick auf bevorstehende Eingriffe ausreichend informiert werden.
Wenn sich für eine bestimmte Anwendung das
medizintechnische Gerät noch im experimentellen Stadium befindet oder die Sicherheit
des Verfahrens nicht durch Studien belegt ist, muss in diesen Fällen der
Patient vor dem Eingriff oder der Operation zusätzlich darüber informiert werden.
Fehlt der Hinweis auf den experimentellen Charakter eines Verfahrens kann ein
Aufklärungsmangel vorliegen, der insbesondere dann gravierende Folgen haben kann,
wenn Komplikationen auftreten.
Aufgrund all dieser Anforderungen und Risiken spielt Aspekte des Qualitätsmanagement
in der Medizin eine zunehmend wichtige Rolle.

